IT-Gutachten

Als freie Sachverständige im IT-Bereich, stehen wir Ihnen mit unserem KNOW HOW, welches wir in über 15 Jahren sammeln konnten, zur Verfügung.

Wir erstellen folgende Gutachten für Sie:

Privatgutachten (Parteiengutachten)

Privatgutachten werden in zwei Teilbereiche - den streitbaren und den nicht streitbaren Bereich - unterteilt. Zum Bereich der nicht streitbaren Angelegenheiten gehören dabei Gutachten für Investitionsentscheidungen, die Bewertung vorhandener technischer Anlagen zu Veräußerungszwecken, Gutachten für Schadens- regulierung sowie projektvorbereitende und projektbegleitende Gutachten.
Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten dienen der Tatsachenfeststellung und werden häufig als Mittel zum Abschätzen der Aussichten für eine gerichtliche Auseinandersetzung verwendet. Privatgutachten in streitbaren Angelegenheiten können darüber hinaus auch als Parteiengutachten in Zivilprozesse eingebracht werden.

Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten werden in der Regel von Versicherungen in Auftrag gegeben und werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert: Feststellung des Schadens und der Schadensursache, Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.
Versicherungsgutachten werden aber auch von Versicherungs- nehmern beauftragt. In diesem Fall soll durch das Gutachten nachgewiesen werden, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig soll auch eine unterschiedliche Auffassung der Schadenshöhe gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden.

Wertgutachten

Wertgutachten dienen der Feststellung des tatsächlichen Werts einer Software oder einer technischen Anlage (Rechenzentrum). Wert- gutachten sind meist aufgrund folgender Umstände notwendig:

  • Unternehmensübergänge
  • Erbschaften
  • Insolvenzen
  • Fusionen
  • Ankauf
  • Verkauf
  • Restrukturierung

Im Rahmen eines Wertgutachtens können folgende Werte ermittelt werden:

  • Unternehmensübergänge
  • Handelswert
  • Restwert
  • Ertragswert
  • Vergleichswert
  • Buchwert
  • Versicherungswert
  • Schadenshöhe
begutachtung